Brand Protection und Markenschutz
Protect your rights – defend your rights
1. Warum Brand Protection bzw. Markenschutz notwendig ist
Effektive Brand Protection bzw. Markenschutz durch einen Anwalt für Markenrecht ist bares Geld wert. Fälschungen und Nachahmungen erfolgreicher Produkte beeinträchtigen den Umsatz der Originalhersteller und beschädigen das Renommée etablierter Marken. Neben den Schäden durch Plagiate nehmen auch Schäden durch illegalen Verkauf von Graumarktware (Parallelimporte, Hehlerware u.ä.) zu.
Die Statistik der Zollbehörden weist für das Jahr 2019 5.164.841 aufgegriffene Waren mit einem Wert von 224.448.048 EUR auf. In fast 90% aller Fälle sind Marken betroffen.
(Quelle: Generalzolldirektion, Gewerblicher Rechtsschutz – Statistik für das Jahr 2019)
Die Fälschung von Produkten wie Medikamenten, Kosmetika, Bekleidung, Fahrzeugteile etc. bergen zudem erhebliche Risiken für Verbraucher und setzen auch die betroffenen Unternehmen dem Risiko aus, auf Schadensersatz oder zumindest Gewährleistung in Anspruch genommen zu werden.
Plagiatoren sind Konkurrenten der Originalhersteller. Sie bieten die scheinbar „gleichen“ Produkte an, wenn auch regelmäßig in schlechterer Qualität. Damit berauben sie die Markeninhaber ihrer Geschäfts- und Ertragschancen. Anders als die Originalhersteller müssen Produktpiraten weder in Forschung und Entwicklung noch in Marketingmaßnahmen investieren. Copycats gehen nicht das Risiko ein, dass ein Produkt am Markt nicht erfolgreich ist, sondern beschränken sich darauf, bereits erfolgreich eingeführte Produkte zur Nachahmung auszuwählen.
Diese Vorteile erlangen Produktpiraten unter Verletzung von Schutzrechten der Originalhersteller.
Auch Intermediäre wie Betreiber von Verkaufsplattformen oder Zahlungssystemen verdienen mit am Vertrieb von Fälschungen und markenrechtsverletzenden Produkten. Wir gehen regelmäßig auch gegen solche Dritte vor, die den Vertrieb von rechtsverletzenden Produkten in großem Stil ermöglichen.
Wehren Sie sich gegen Produktfälschungen und Markenschutzverletzungen! Wir bei Kessler Legal sind erfahren im Markenschutz, wir sind spezialisierte Rechtsanwälte im Markenrecht und Markenschutz.
Die Dienstleistungen unserer Kanzlei für Brand Protection bzw. Markenschutz sind weit gefächert. Von der Auswahl und Anmeldung einer Marke beispielsweise beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) über die Sicherung von Beweismitteln bis zur gerichtlichen Durchsetzung der Ansprüche wegen Markenrechtsverletzung und Zwangsvollstreckung.
Ihre Marken, Brands und Trademarks sind wertvolle Assets, die es gegen Fälscher, Copycats und Trittbrettfahrer zu verteidigen gilt. Erfolg wird immer Nachahmer auf den Plan rufen. Ist ein Nachahmer geschlagen, wird ein anderer an seine Stelle treten. Ernsthafte Brand Protection sollte deshalb stetig und dauerhaft verfolgt werden.
2. Was können wir für Sie tun?
Wir bei Kessler Legal betreiben seit vielen Jahren Markenschutz, Brand Protection bzw. Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie.
Wir nutzen alle rechtlichen Möglichkeiten um Beweismittel zu beschaffen, aktuelle Rechtsverletzungen zu verhindern, Ansprüche wie Schadensersatzansprüche durchzusetzen, Vertriebsstrukturen der Fälscher auf Dauer zu zerstören und zukünftige Rechtsverletzungen zu verhindern. Strafrecht, Zivilrecht und auch das Verfahren der Grenzbeschlagnahme stellen eine Vielzahl an Durchsetzungs- und Sicherungsmöglichkeiten bereit, wir kennen und nutzen sie alle.
Eine konsequente rechtliche Verfolgung trägt entscheidend dazu bei, Marken- und Produktpiraterie zu unterbinden bzw. auf ein minimales Ausmaß zu reduzieren. Die rechtliche Verfolgung ist notwendig, um pirateriebedingte Umsatzeinbußen bei den Originalherstellern zu verhindern und eine Beschädigung des Renommée von kostspielig aufgebauten Marken abzuwenden.
Unsere Themen speziell im Markenrecht sind insbesondere:
- Markenschutzberatung zu Produkten, Vorhaben, Ideen, Geschäften, Unternehmen u.ä.
- Beurteilung absoluter Schutzhindernisse wie fehlende Unterscheidungskraft zu Markenvorschlägen von Mandanten
- Beurteilung relativer Schutzhindernisse, d.h. Prüfung ob einer Marke ältere Rechte Dritter entgegenstehen
- Markenrecherche, d.h. Recherche nach ggf. bereits vorliegenden älteren Marken Dritter
- Anmeldung von Marken beim DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt) und dem EUIPO (Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum); Schutzrechtserstreckung von Marken auf weitere Länder über die WIPO (world intellectual property organization)
- Widerspruchsverfahren vor den Markenämtern
- Lizenzvereinbarungen, Abgrenzungsvereinbarungen, Depotverträge u.ä.
- Verfolgung von Markenrechtsverletzungen mit sämtlichen zivilrechtlichen, strafrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Mitteln
- Abwehr unberechtigter Gegenangriffe wie Abmahnungen, einstweilige Verfügungen, Klagen, Strafanzeige u.ä.
- Durchsetzung von Titeln wie Urteile im Weg der Zwangsvollstreckung, national und international
2.1 Markenschutz – Auswahl und Anmeldung geeigneter Schutzrechte
Das Gesetz stellt Inhabern von gewerblichen Schutzrechten umfangreiche Möglichkeiten zum Markenschutz und zur Abwehr von Produkt- und Markenpiraterie bereit: Von rechtlichen Sofortmaßnahmen über Auskunfts- und Schadensersatzansprüche bis hin zu Unterlassungsansprüchen bezüglich zukünftiger Verletzungen. Die konsequente Durchsetzung der rechtlichen Möglichkeiten kann nachhaltig dazu beitragen, Vertriebsstrukturen von Fälschern aufzudecken und zu zerschlagen sowie zukünftige Rechtsverletzungen zu verhindern.
Wir helfen Ihnen, geeignete Schutzrechte auszuwählen und anzumelden.
Wir beraten Sie beispielsweise im Prozess der Markenfindung. Wir führen Markenrecherchen durch, suchen und prüfen Schutzhindernisse, melden EU-Marken („Unionsmarken“) bei der EUIPO oder deutsche Marken beim DPMA an und erstrecken den Schutz von Europäischen oder Deutschen Marken auf weitere Länder.
Wir beurteilen die Urheberrechtsfähigkeit Ihrer Leistungen. Wir melden auch Designs bei den Marken- und Patentämtern an.
2.2 Markenschutz – Informationen als Grundlage für rechtliche Maßnahmen
Für den Schutz Ihrer Markenrechte kommt es entscheidend darauf an, Informationen zu gewinnen und Beweismittel so zu sichern, dass diese in zivil- und strafrechtlichen Folgeprozessen effektiv verwendet werden können. Prozesse vor Gericht scheitern nicht selten an unzureichenden Beweismitteln.
Darüber hinaus bringen rechtliche Maßnahmen häufig weitere Informationen über bisher unbekannte Schutzrechtsverletzer zutage, gegen die Sie ebenfalls vorgehen können.
Wir arbeiten mit verschiedenen Anbietern zusammen. Sie müssen uns nicht zum Jagen tragen.
2.3 Markenschutz – Rechtliche Maßnahmen
Ihre rechtlichen Möglichkeiten, gegen Produktpiraten vorzugehen, sind vielfältig: Auf der Grundlage von gewerblichen Schutzrechten sowie des allgemeinen Zivilrechts können Sie etwa Unterlassungs-, Auskunfts-, Schadensersatz und Vernichtungsansprüche geltend machen.
Die vorsätzliche Verletzung gewerblicher Schutzrechte wie einer Marke ist strafbar. Kessler Legal unterstützt Sie dabei, Täter und Teilnehmer strafbarer Schutzrechtsverletzungen mit den Mitteln des Strafrechts zu verfolgen.
Zivil und Straf-Prozessrechte stellen Ihnen eine Vielzahl an Durchsetzungs- und Sicherungsmöglichkeiten bereit. Auch das Grenzbeschlagnahmeverfahren, bei dem Zollbehörden Importe und Exporte nach Fälschungen durchsuchen, ist eine effektive Maßnahme zur Verfolgung von Produktpiraterie. Sie können gegen rechtsverletzende Gewerbebetreibende auch ein Verfahren zur Untersagung wegen Unzuverlässigkeit nach den Regeln des öffentlichen Rechts einleiten. Kessler Legal ist bei der Verteidigung Ihrer Markenrechte vor den Gerichten Ihr optimaler Ansprechpartner.
Sofortmaßnahmen
Sie können Rechtsverletzungen in einem ersten Schritt durch schnelles und unnachgiebiges Handeln unterbinden.
Kessler Legal berät Sie bei der Wahl der geeigneten Maßnahmen, welche immer von konkret festgestellten Tatumständen abhängen.
Mit zivilrechtlichen Mitteln können Sie Rechtsverletzer zur Abgabe einer Unterlassungsverpflichtungserklärung auffordern bzw. durch gerichtliche Unterlassungsverfügung von weiteren Verletzungen abbringen.
Insbesondere in größeren Fällen und Fällen vermuteter organisierter Kriminalität ist regelmäßig die Einschaltung der Staatsanwaltschaft geboten. Diese kann Durchsuchungen einleiten und die Beschlagnahme von Geschäftsunterlagen sowie die Sicherung von Vermögenswerten veranlassen. Strafrechtliche Maßnahmen können auch mit zivilrechtlichen Vorgehensweisen zum Markenschutz abgestimmt und koordiniert durchgeführt werden.
Aufdecken und Zerschlagen von Vertriebsstrukturen
Durch optimale Ausnutzung zivil- und strafrechtlicher ErmittlungsmögIichkeiten kann Kessler Legal für Sie wirkungsvolle Schläge gegen Vertriebsnetzwerke inkriminierter Produkte führen. Wir können aufgespürte Schutzrechtsverletzer zivilrechtlich zwingen, ihre Lieferanten und gewerblichen Abnehmer preiszugeben, was zur Aufdeckung weiterer Kreise von Rechtsverletzern führen kann.
Mit Hilfe von Finanzermittlungen (Verfolgung von Geld- und Warenströmen im Rahmen von Ermittlungen bei Wirtschaftskriminalität) kann es Ihnen gelingen, weitreichende Vertriebsstrukturen anhand der Händler, Großhändler, Importeure bis hin zu Herstellern aufzudecken.
Schadensersatzansprüche
Die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen sollte zumindest die Kosten der Rechtsverfolgung einspielen, bestenfalls auch erheblich darüber hinausgehen Schadensersatzbeträge. Dieses Ziel haben wir von Kessler Legal immer im Fokus.
Zur effektiven Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen können Vermögenswerte des Schädigers frühzeitig gesichert werden. Mit zivilrechtlichen Arresten lässt sich verhindern, dass ein Schädiger vorhandenes Vermögen sofort bei der Einleitung erster rechtlicher Maßnahmen beiseiteschafft. Den Strafverfolgungsbehörden stehen ebenfalls die Sicherung von Vermögenswerten zur Verfügung. Auf so gesicherte Vermögenswerte kann der Geschädigte zugreifen.
Verhinderung zukünftiger Rechtsverletzungen
Die unnachgiebige Verfolgung jedes entdeckten Händlers auf jeder Vertriebsebene macht den Handel mit gefälschten Waren auf Dauer wirtschaftlich unattraktiv. Überführte Schutzrechtsverletzer, die bereits eine Unterlassungsverpflichtungserklärung abgeben mussten, sind „gebrannte Kinder“, die zukünftig das Feuer scheuen werden. Sie müssen bei weiteren Taten mit hohen Vertragsstrafen bzw. Ordnungsgeldern, sowie als Wiederholungstäter mit erheblich schärferen strafrechtlichen Sanktionen rechnen. Ein hoher Verfolgungsdruck und insbesondere ein hohes Risiko strafrechtlicher Sanktionen erzeugen bei betroffenen und potentiellen Plagiatoren einen nachhaltigen Abschreckungseffekt. Das führt im Optimalfall dazu, dass Händler langfristig auf den Vertrieb von inkriminierten Produkten verzichten.
Der Erfolg im Kampf gegen Produktpiraterie wird entscheidend durch die gute Zusammenarbeit von Originalherstellern, ihren Rechtsanwälten und weiteren Dienstleistern wie Marktbeobachtern und Privatermittlern bestimmt. Durch ein abgestimmtes Zusammenwirken von Marktbeobachtung, Privatermittlungen und rechtlichen Maßnahmen können wir bei Kessler Legal künftige Rechtsverletzungen dauerhaft unterbinden bzw. auf ein minimales Ausmaß begrenzen.
Markenschutz / Brand Protection ist Wirtschaftsstrafrecht
Die vorsätzliche Verletzung gewerblicher Schutzrechte wie Ihrer Markenrechte ist strafbar. Wir verfolgen als Ihr Anwalt für Markenschutz Täter und Teilnehmer strafbarer Schutzrechtsverletzungen auch mit allen Mitteln des Gesetzes. Eines unserer Spezialgebiete ist das Markenstrafrecht. Die Bestrafung der Täter ist wichtig. In vielen Fällen können wir in Strafverfahren zudem wichtige Erkenntnisse für zivilrechtliche Vorgehen gewinnen, oftmals auch weitere Rechtsverletzungen aufdecken. Wir empfehlen Markeninhabern daher in geeigneten Fällen, die Mittel des Strafrechts konsequent gegen Straftäter einzusetzen. Wir zeigen Ihnen Ihre Handlungsoptionen auf, bringen Strafverfahren in Gang und nehmen Ihre Rechte in Strafverfahren wahr.
Beweise sichern!
Für den Erfolg im Kampf gegen Produktpiraterie kommt es entscheidend darauf an, Beweismittel so zu sichern, dass diese in zivil- und strafrechtlichen Folgeprozessen effektiv verwendet werden können. In Strafverfahren stehen den Ermittlungsbehörden per Gesetz weitgehende Maßnahmen zur Sachverhaltsaufklärung zur Verfügung. Anhand der Verfolgung der Geld- und Warenströme kann es gelingen, durch „bottom up“- und „top down“-Ermittlungen Vertriebsstrukturen anhand der Händler, Großhändler, Importeure bis hin zu Fälschern aufzudecken.
Grenzbeschlagnahmeverfahren
Das Grenzbeschlagnahmeverfahren ist ein weiteres effektives Werkzeug gegen Markenpiraterie. Um die Einfuhr von Plagiaten auf den EU-Binnenmarkt zu verhindern, können Schutzrechtsinhaber bei der Zollverwaltung Anträge stellen, dass die Zollbehörden womöglich rechtsverletzende Produkte anhalten und erst gar nicht an den Empfänger ausliefern.
Die enormen Aufgriffserfolge des Zolls zeigen nicht nur den engagierten Einsatz der Zollbeamten, sondern auch, dass Fälscher weiterhin produzieren und die Fälschungen auf den europäischen und den deutschen Markt bringen wollen.
Wir bei Kessler Legal leiten Anträge auf Grenzbeschlagnahme ein und fungieren als Ansprechpartner der Zollbehörden. Wir wickeln die Zollverfahren und einzelnen Aufgriffsverfahren vollständig für Sie ab – und zwar auch weltweit.
Warum ist Kessler Legal Ihr idealer Ansprechpartner für Brand Protection und Markenschutz?
Weil wir sehr erfahren sind
Wir haben große Erfahrung in allen Bereichen und Spielarten des Markenschutzes. Wir sind seit über 15 Jahren erfolgreich für langjährige Mandanten tätig.
Weil wir entschlossen vorgehen
Wir gelangen zügig zu einer sachgerechten Beurteilung der Lage und führen rechtliche Maßnahmen schnell, konsequent und mit Nachdruck durch. Wir sind ein eingespieltes Team – lange und schwerfällige Entscheidungswege gibt es bei uns nicht.
Weil unsere Arbeit transparent ist
Unsere Arbeit ist für unsere Mandanten transparent: Wir informieren in regelmäßigen Abständen mit detaillieren Fallübersichten über den aktuellen Stand der Mandate, die bisherigen Aktivitäten, anstehende Maßnahmen, entstandene Kosten und Prognosen über realisierbare Ansprüche. Sämtliche Kommunikation mit Partnern und Gegner liegt immer aktuell in einer für Sie zugänglichen Cloud.
Weil unser Preis-Leistungs-Verhältnis sehr sehr gut ist
Unsere effiziente Arbeitsweise spart Zeit und Geld. Mandantenorientiertes, effizientes und innovatives Arbeiten zeichnet Kessler Legal als Anwaltskanzlei für Markenrecht aus. Durch standardisierte Prozesse und den Einsatz von Legal Tech haben wir ein produktives Arbeitsumfeld. Elektronische Akten und kurze, schnelle, digitale Kommunikationswege sind für uns selbstverständlich.
Sie zahlen nicht für unsere Zeit, sondern für passgenaue und individuelle Lösungen und Ergebnisse. Dabei behalten wir stets die Wirtschaftlichkeit unseres Handelns im Blick. Wir legen sehr viel Wert auf eine schlanke Kostenstruktur.
EXKLUSIVE INFORMATIONEN?
In unserer quartalsweise erscheinenden Themenserie „Brand Protection“ unterrichten wir Sie per E-Mail-Newsletter gezielt zu den wichtigsten Handlungsfeldern unserer Kanzlei. Melden Sie sich über folgendes Formular an, wir freuen uns, Sie über aktuelle Themen zu informieren.